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Frank Steuerberatungsgesellschaft mbH - Steuerberatung vor Ort:
Unternehmen und Neugründungen
- Finanzbuchführung inklusive Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Lohnbuchführung/-abrechnungen
- Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
- Gründungsberatung und Umstrukturierungen
- Beratung in Sachen Einrichtung und Nutzung von Schnittstellen zum Datenaustausch im Rahmen der Finanz- und Lohnbuchhaltung (z.B. Datev-Rechnungswesen, Datev Unternehmen-Online und Datev-Rechnungs-/Belegdatenservice, Datev ISWL Beleg2Buchung, Lexoffice/Lexware, Sevdesk, diverse Schnittstellen von Spezial-Programmen für Handwerker, etc.)
Land- und Forstwirtschaft
Die Landwirtschaft und Forstwirtschaft als Spezialgebiet im Steuerrecht:
- Beratung bei den Pauschalierungsmöglichkeiten in der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer oder den Verzicht hierauf
- Die Erstellung der notwendigen Steuererklärungen, auch der Grundsteuererklärung
- Steueroptimale Gebäude-/Grundstücksentnahmen für Zwecke der Selbstnutzung zu Wohnzwecken oder Weitergabe an die nächste Generation
Einkommensteuer
- Erstellung der Einkommensteuererklärung (landläufig teilweise auch als Lohnsteuer-Jahresausgleich bezeichnet)
- inklusive den Themen wie Photovoltaikanlage, Vermietung, Kapitaleinkünfte (Zinsen, Aktien, Depots, etc.)
Nähe zur schweizer Grenze
Die Nähe zur schweizer Grenze ergibt weitere Spezial-Themen im Steuerrecht:
- Einkommensteuererklärungen für Grenzgänger unter eventueller Berücksichtung der 60-Tag-Regelung
- (Unterjähriger) Zuzug nach Deutschland oder Wegzug
- Besteuerung von Auszahlungen aus der schweizerischen Pensionskasse und der AHV bei Wohnsitz in Deutschland
Erbfolge, Schenkung
Im Rahmen der Vermögensübertragung (insbesondere Immobilien), entweder durch Vererben oder durch Schenkungen zu Lebzeiten, wie bei der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge, sind zahlreiche Steuergesetze zu beachten, bei denen es gilt, die für Sie steueroptimale Gestaltung zur erarbeiten. Sowohl für die Einkommen- und Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, etc.
Unter anderem durch die Änderung des Bewertungsgesetzes wurde die Immobilienbewertung ab dem Jahr 2023 durch die Bundesregierung deutlich nach oben angepasst, wobei die Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträge unverändert blieben.
Hier kann eine frühzeitige Planung und Gestaltung der Vermögensübertragung auf die kommende Generation sehr sinnvoll sein.
Beruflicher Werdegang - Steuerberater Bernd Frank
2008 - 2011
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Ausbildung zum Steuerfachangestellten und Finanzassistent Fachrichtung Steuern
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2011 - 2014
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Duales Studium zum Bachelor of Arts
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2014 - 2019
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Anstellung als Sachbearbeiter in einer Steuerkanzlei
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2019
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Ablegen der Prüfung zum Steuerberater und Bestellung zum Steuerberater
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2019 - 2023
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Anstellung als Steuerberater in einer Steuerkanzlei
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2019
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Gründung einer Steuerkanzlei als Einzelunternehmen
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2023
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Gründung der Frank Steuerberatungsgesellschaft mbH und Bestellung zum Geschäftsführer
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